AGB

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
The european commission provides a platform for online dispute resolution (OS) which is accessible at https://ec.europa.eu/consumers/odr. We are not obliged nor willing to participate in dispute settlement proceedings before a consumer arbitration board.

AGB
1. Geltungsbereich
Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Geschäftskunden (B2B). Private Kunden können nicht beliefert werden. Sämtliche Aufträge werden ausschließlich zu unseren nachstehenden Liefer-, Montage- und Zahlungsbedingungen durchgeführt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit unseren Kunden. Unsere Liefer-, Montage- und Zahlungsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gemäß §310 Abs. 1 BGB.

2. Vertragsabschluss
Erteilt der Kunde einen Auftrag, der als Angebot gemäß §145 BGB zu qualifizieren ist, so ist er 4 Wochen daran gebunden. Mit der Annahme dieses Auftrages durch uns kommt ein Vertrag zustande. Die Annahme kann wahlweise durch ausdrückliche Auftragsbestätigung oder konkludent durch Erfüllung erfolgen.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass wir bei einer Wirtschaftsdetektei Auskünfte über die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Bonität des Kunden einholen. Bei negativer Bonitätsprüfung behalten wir uns die Nichterfüllung des Auftrages vor.

3. Lieferungen und Leistungen
3.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Die Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt, dass wir von unseren jeweiligen Lieferanten selbst rechtzeitig und vertragsgemäß beliefert werden und gelten vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, insbesondere höherer Gewalt, staatlicher Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Terrorismus und Sabotage.
Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend. Änderungen in Ausführung und Material bei gleicher Verwendbarkeit bleiben vorbehalten.
3.2 Das Recht zu zumutbaren Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt uns ausdrücklich vorbehalten.

4. Preise, Versandkosten
4.1 Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise. Hat sich der Preis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch eine Änderung des Marktpreises oder durch Erhöhung der von in die Leistungserbringung einbezogenen Dritten verlangten Entgelte erhöht, gilt der höhere Preis. Liegt dieser 20% oder mehr über dem vereinbarten Preis, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden.
4.2 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.3 Für Aufträge mit einem Warenwert bis netto EUR 250,00 und Lieferungen ins Ausland (unabhängig vom Warenwert) berechnen wir Porto und Versandkosten in der tatsächlich anfallenden Höhe.
4.4 Bei Reparaturaufträgen werden Anfahrtszeiten, Fahrzeugkosten, Wartezeit und eventuelle Montagezeit gesondert berechnet.

5. Zahlung, Lastschrift
5.1 Bei verspäteter Zahlung werden Verzugszinsen gemäß dem gesetzlichen Zinssatz berechnet. Gemäß § 288 Abs. 5 BGB hat der Gläubiger einer Entgeltforderung im Falle des Zahlungsverzugs Anspruch auf eine Pauschale in Höhe von € 50,00 die auf einen geschuldeten Schadenersatz anzurechnen ist, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist. Wir machen diese Pauschale mit der 2. Mahnung geltend. Wir sind berechtigt, weiteren Verzugsschaden geltend zu machen.
5.2 Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung können nur auf die in den Rechnungen angegebenen Konten erfolgen. Der Außendienst ist nicht berechtigt, Barzahlungen entgegenzunehmen.
5.3 Leasing/Finanzierung. Sofern bei uns erworbene Erzeugnisse finanziert/geleast werden sollen, muss der Bestelleintritt der Finanzierungsgesellschaft vor Lieferung bzw. Leistung nachgewiesen werden.

6. Annahmeverzug
6.1 Kommt der Kunde mit der Annahme der ihm von uns angebotenen Leistung in Verzug oder lehnt er die Erfüllung endgültig ab, so können wir nach Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist die Vertragserfüllung ablehnen und Schadensersatz, mindestens in Höhe einer Pauschale von 15 % der Auftragssumme, verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein Schaden oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist. Wenn sich der Kunde im Annahmeverzug befindet, und wenn von uns die Vertragserfüllung nicht abgelehnt oder Schadensersatz geltend gemacht wurde, sind wir berechtigt, die Ware bereits vor Lieferung zum Zeitpunkt des Eintritts des Annahmeverzuges abzurechnen.
6.2 Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit der Ware nicht beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zu einer Verweigerung der Annahme.

7. Aufrechnungsverbot
Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen.

8. Versand, Gefahrenübergang
8.1 Die Lieferung ist bewirkt, wenn die Ware auf den üblichen Versandweg gebracht wurde. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden.
8.2 Der Kunde erklärt hiermit seine Einwilligung, dass die Ware gegebenen – falls vom Hersteller direkt an ihn übersandt wird.
8.3 Auf Verlangen des Kunden schließen wir auf Kosten des Kunden eine Transportversicherung ab.

9. Eigentumsvorbehalt
9.1 Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung (inklusive Nachbestellungen, Ersatzteilbestellungen, Reparaturaufträgen), einschließlich aller Nebengeschäfte, bei Hingabe von Schecks und Wechseln bis zu deren Einlösung. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum auch als Sicherheit für unsere Saldoforderung.
9.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und die Vorbehaltsware, soweit es sich nicht um Verbrauchsgüter handelt, auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Der Kunde ist verpflichtet, erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten auf eigene Kosten durchzuführen.
9.3 Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern. Der Veräußerung stehen Be- und Verarbeitung, Montage oder sonstige Verwertung gleich. Sämtliche Forderungen, Ansprüche, Nebenrechte und Sicherheiten aus der künftigen Veräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) bis zur Tilgung aller unserer Forderungen an uns ab.
9.4 Die Be- und Verarbeitung, Montage und sonstige Verwertung der von uns gelieferten Vorbehaltsware erfolgt für uns, ohne uns zu verpflichten, unter Ausschluss des Eigentumserwerbs nach § 950 BGB. Wird die von uns gelieferte Vorbehaltsware mit in fremdem Eigentum stehender Ware verarbeitet, verbunden oder vermischt, so steht uns das Eigentum oder Miteigentum an der neuen Sache oder dem vermischten Bestand in dem Verhältnis des Wertes unserer Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung oder Vermischung zu. Die neue Sache gilt als Vorbehaltsware im Sinne der Liefer-, Montage- und Zahlungsbedingungen.
9.5 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
9.6 Wir sind berechtigt und der Kunde ist auf unser Verlangen verpflichtet, diese Abtretung den Abnehmern des Kunden gegenüber bekannt zu geben. Der Kunde ist verpflichtet, uns zur Geltendmachung unserer Rechte gegen den Abnehmer jedwede erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Der Kunde verpflichtet sich, mit Dritten keine Abtretungsverbote zu vereinbaren. Bereits bestehende Abtretungsverbote sind unverzüglich schriftlich (Fax oder E-Mail genügt) anzuzeigen. Der Kunde ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen für uns einzuziehen. Die Beträge sind unverzüglich an uns abzuführen. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Bei Verzug des Kunden entfällt diese Einzugsermächtigung. Der Kunde ist nicht berechtigt, über derartige Forderungen durch Abtretung zu verfügen.
9.7 Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen der Vorbehaltsware sind, solange diese in unserem Eigentum oder Miteigentum steht, unzulässig. Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte muss uns der Kunde unverzüglich schriftlich (Fax oder E-Mail genügt) mitteilen (§ 402 BGB). Bei Pfändung hat der Kunde uns unverzüglich eine Abschrift des Pfändungsprotokolls und einer eidesstattlichen Versicherung zu übersenden, die den Fortbestand unserer Forderung und unseres Eigentumsvorbehalts an der gepfändeten Sache bestätigt. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten unserer Rechtsverteidigung zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

10. Planung, Montage, Inbetriebsetzung
10.1 Das Anfertigen von Plänen über die Praxiseinrichtung, den Standort und die Anschlüsse von Geräten an das Versorgungsnetz gehören nicht zu unseren Verbindlichkeiten aus dem Auftrag. Derartige über den Auftrag hinausgehende Planungsarbeiten werden gesondert berechnet, sofern ein entsprechender Zusatzauftrag erteilt worden ist.
10.2 Wir übernehmen grundsätzlich nicht die Verpflichtung zur schlüsselfertigen Einrichtung einer Praxis, soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Insbesondere gehören Bau- und Installationsarbeiten, die im Zusammenhang mit der Praxiseinrichtung stehen, wie das Verlegen und Anschließen der Wasser zu- und -Abflussleitungen, der Luft-, Elektrizitäts- und Gasleitungen, sowie die Überwachung und Anleitung dieser Arbeiten nicht zu unserem Leistungsumfang.
10.3 Einrichtungsgegenstände werden durch unser Fachpersonal aufgestellt, montiert, in Funktion gesetzt und den gesetzlichen Vorschriften entsprechend übergeben.
10.4 Vor Beginn der Aufstellung oder Montage durch uns müssen sich die für die Aufnahme der Arbeiten erforderlichen Beistellungen und Gegenstände an der Aufstellungs- oder Montagestelle befinden und alle Vorarbeiten soweit fortgeschritten sein, dass die Aufstellung oder Montage vereinbarungsgemäß begonnen und ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann. Verzögert sich die Aufstellung oder Montage oder Inbetriebnahme durch nicht von uns zu vertretende Umstände, so hat der Kunde die Kosten für Wartezeit und zusätzlich erforderliche Anfahrt des Montagepersonals zu tragen. Falls wir, obwohl die vorgenannten Voraussetzungen nicht vorliegen, auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden mit der Montage beginnen, sind wir nicht für eventuelle Beschädigungen der gelieferten Gegenstände durch Dritte verantwortlich.
10.5 Dem Kunden ist bekannt, dass es bei Einbindung eines neuen Gerätes in ein bereits bestehendes IT-Netz auf Grund nicht im Vorauskalkulierbarer Abhängigkeiten zu Störungen kommen kann. Solche Störungen bei der Einbindung in ein IT-Netzwerk sind nicht vorhersehbar. Wir haften für diese Störungen nicht.

11. Service und Wartung
11.1 Wenn Teile von Geräten im Rahmen der Wartung, Störungsbehebung oder sonstigen Leistungen nach dem Stand der Technik ausgetauscht werden müssen, verwenden wir grundsätzlich neue Teile. Ausgenommen sind die besonderen Absprachen mit Kunden.
11.2 Um die Arbeiten möglichst schnell und effizient leisten zu können, sind wir auf die Mitwirkung des Kunden angewiesen. Der Kunde hat daher folgende Mitwirkungspflichten: Der Kunde hat am Ort der Wartung, Störungsbehebung bzw. sonstigen Leistung rechtzeitig alle Voraussetzungen zu schaffen, die erforderlich sind, damit wir die Leistung ohne Verzögerung unter angemessenen Arbeitsbedingungen erbringen können. Der Kunde hat hierbei insbesondere sicherzustellen: freien Zugang zum Ort der Wartung, Störungsbehebung bzw. sonstigen Leistung. Anwesenheit eines Ansprechpartners vor Ort während der Wartung, Störungsbehebung bzw. sonstigen Leistung, der uns über Störungseinzelheiten u. ä. informieren kann.
Bei der Störungsmeldung, der Vereinbarung von Wartungsterminen bzw. der Vereinbarung von Terminen für sonstige Leistungen sind wir nach Möglichkeit detailliert über den Zustand des Gerätes zu informieren, damit der Zeit- und Materialeinsatz geplant werden kann.

12. Gewährleistung
12.1 Bei neu hergestellten Sachen oder Werkleistungen leisten wir Gewähr dafür, dass die gelieferte Ware bei Gefahrübergang nicht mit Mängeln behaftet ist und alle zugesicherten und/oder vereinbarten Eigenschaften aufweist. Gewährleistungsansprüche müssen innerhalb von 12 Monaten nach Lieferung geltend gemacht werden. Bei Vorliegen von Mängeln haben wir nach unserer Wahl das Recht zur Reparatur oder Ersatzlieferung.
Rückgängigmachung des Kaufvertrages oder Herabsetzung des Kaufpreises kann der
Kunde erst bei endgültigem Fehlschlagen der Reparatur oder Ersatzlieferung
verlangen.
12.2 Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Lieferung, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und offensichtliche Mängel sowie Transportschäden unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt eine Rüge innerhalb von 6 Werktagen, so gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, dass der Mangel bei der Untersuchung nicht erkennbar war.

12.3 Nicht der Gewährleistung unterliegen betriebsbedingte Abnutzungen und üblicher Verschleiß der gelieferten Ware, insbesondere der Verschleißteile.
Darüber hinaus sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen bei unsachgemäßem Gebrauch, Bedienungsfehlern und Fahrlässigkeit des Kunden beim Umgang mit der Ware. Die Gewährleistung entfällt weiterhin, wenn ohne Rücksprache mit uns Eingriffe an der Ware vorgenommen, insbesondere Reparaturen durchgeführt oder Erzeugnisse Dritter eingesetzt oder eingebaut oder die aufgetretenen Fehler durch den unsachgemäßen Eingriff, falsche oder fehlerhafte Programme, Software und/oder Verarbeitungsdaten verursacht worden sind oder Seriennummern, Typenbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht worden sind. Die vorstehenden Ausschlüsse greifen nicht, wenn der Kunde nachweist, dass die Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel gewesen sind.
12.4 Garantien werden durch uns nicht gegeben, gesonderte Einzelvereinbarungen bleiben vorbehalten. Unabhängig davon treten wir – soweit zulässig – etwaige weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Kunden ab, ohne für diese weitergehenden Garantie- oder Gewährleistungszusagen der Hersteller selbst einzustehen. Soweit wir im Auftrag des Kunden Leistungen im Zusammenhang mit diesen abgetretenen Garantie- oder Gewährleistungszusagen erbringen, sind diese durch den Kunden zu vergüten. Etwaige Ersatzansprüche des Kunden gegen den Hersteller bleiben unberührt. Wir übernehmen für diese keine Haftung.
12.5 Bei gebrauchten Sachen ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen. Dies gilt nicht für wieder aufbereitete qualitätsgesicherte Erzeugnisse, die neu hergestellten Sachen gleichstehen. Für diese können Gewährleistungsansprüche entsprechend Ziffer 12.1 innerhalb von 6 Monaten nach Lieferung geltend gemacht werden.
12.6 Beinhaltet der bestimmungsgemäße Gebrauch der von uns gelieferten Ware Vorgänge der Datenverarbeitung, so ist der Kunde insoweit zur regelmäßigen, mindestens täglichen, Datensicherung nach dem Stand der Technik verpflichtet. Unsere Haftung für den Verlust von Daten ist beschränkt auf die Höhe des angemessenen Aufwandes zur Herstellung der nicht verfügbaren Daten aus einer entsprechenden Datensicherung.
12.7 Über die vorstehenden Regelungen hinausgehende Gewährleistungsansprüche, auch im Hinblick auf Mangelfolgeschäden, sind ausgeschlossen.
12.8 Die Lieferungen an Händler / Distributoren, obliegen besonderen Vereinbarungen. Im Rahmen der gewährten Rabatte, ist der Händler verpflichtet die etwaige Gewährleistungsanspruche selbst abzuwickeln. Arbeitsaufwand wird vom Händler getragen. Die dazu erforderlichen Ersatzteile werden kostenlos zur Verfügung gestellt. Die defekten Teile müssen, an uns, returniert werden.
Sollte ein Händler keine Möglichkeit die Reparaturen selbst durchzuführen, ist eine Abstimmung mit uns erforderlich damit die Reparatur von uns gemacht wird. Das gilt sofern auch für die entsprechenden jährlichen Wartung bzw. Reparaturen außerhalb der Gewährleistung. Alle diese Tätigkeiten werden, ausschließlich, zwischen Händler und uns abgerechnet.
12.9 Vorstehende Beschränkungen von Ansprüchen gelten nicht, sofern Rechte wegen Mängeln oder Mangelfolgeschäden geltend gemacht werden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits beruhen, oder Schadenersatz wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit geltend gemacht wird.
12.10 Von der Gewährleistung ausgenommen sind Verschleißteile und Betriebsstoffe, denn deren Lebensdauer hängt von der jeweiligen Benutzung und der Intensität der Nutzung ab.  Die in unseren Geräten verwendeten Lithium-Ionen-Batterien (Akkus), Reifen, Gummi-Raupen sind Verschleißteile, dessen Lebensdauer / Kapazität stark von dem aktiven Einsatz, abhängt.  Lediglich im Fall von Produktionsfehlern oder nachweisbaren Mängeln können Sie Garantie- und Gewährleistungsansprüche geltend machen.

13. Rücknahme von Verbrauchsmaterialien
Wir gewähren dem Kunden für Verbrauchsmaterialien, die durch uns geliefert wurden, ein Rückgaberecht innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung, wenn die Ware originalverpackt, nicht beschriftet, nicht beklebt, unbenutzt und vollständig ist. Sonderbeschaffungen, Sonderanfertigungen, Arzneimittel und sterile Waren sind von der Rücknahme ausgeschlossen.

14. Haftung
Unsere Haftung ist ausgeschlossen, soweit die Schadensursache nicht auf Vorsatz oder auf grober Fahrlässigkeit beruht. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

15. Sonstiges
15.1 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die durch die Geschäftsverbindung anfallenden Daten EDV-mäßig gesammelt und verarbeitet werden.
15.2 Auf die Rechtsbeziehung der Parteien findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung der einheitlichen Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen wird ausdrücklich ausgeschlossen.
15.3 Es bestehen keine Nebenabreden.

16. Erfüllungsort und Gerichtsstand
16.1 Erfüllungsort ist der Sitz von DM-System GmbH, in Lichtenau.
16.2 Für sämtliche gegenwärtigen oder zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand Bühl.
16.3 Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Au

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